Info Hallenbetrieb Herbstferien NRW

Für die 3G Regel in den Turnhallen haben Schüler &/-innen in den Herbstferien einen negativen Testnachweis (Gültigkeit nicht älter als 48 Std.) einer anerkannten Covid- Antigen-Teststelle beim Sport bei den Übungsleitern vorzulegen.


Da in der Zeit der Ferien keine regelmäßigen Schultestungen statt finden.

Die Bürgertestungen bleiben für Minderjährige kostenlos. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, unterliegen nicht der 3G Regelung.

Nähere Informationen gibt es auf dem Landesportal -Wir in
NRW-  www.Land.nrw/corona.

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