Für die Nutzung der Turnhallen gilt die 2G- Regel (Geimpft, Genesen). Schüler bis einschließlich 15 Jahre fallen nicht darunter. Dort reichen die regelmäßigen Test’s aus der Schule (oder in den Ferien ein negativer Test -Nachweis einer Teststelle). Ab 16 Jahren gilt die 2G-Regel.
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