Einladung zur Jahreshauptversammlung – 10.03.2017

An alle Mitglieder des TV Laasphe 1863 e.V.

Liebe Turnschwestern und Turnbrüder,

der Vorstand lädt euch alle recht herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am

Freitag, den 10.03.2017 um 19:30 Uhr
i
n den Brauerei-Gasthof „ Zur Sonne“ in Bad Laasphe ein.

 Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. Ehrungen ( 1.Teil)
  3. Bericht des Oberturnwartes und der Abteilungsleiter
  4. Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
  5. Bericht der Kassenwartin
  6. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstands
  7. Ehrungen ( 2.Teil)
  8. Wahlen:
    1. 2. Vorsitzende/der
    2. 2.Kassenwart/in
    3. Oberturnwart/in
    4. Leiter für Öffentlichkeitsarbeit
    5. Kassenprüfer
  9. Satzungsänderung
  10. Anträge
  11. 11. Verschiedenes

Anträge an die Jahreshauptversammlung sind bis zum 27.02.2017 dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Die Versammlung ist, laut Satzung, mit den Stimmen der Anwesenden beschlussfähig.

Zur Information liegen die Tagesordnung und das Protokoll der letzten JHV aus.

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand des TV Laasphe 1863 e.V.

 

Satzungsänderung:

2. Vereinszweck

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist berechtigt, im Rahmen dieser Zielsetzung auch offene Kurse und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
  • Der Verein bezweckt die Förderung des Sports sowie der Kunst und Kultur. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch körperliche und charakterliche Ertüchtigung seiner Mitglieder durch regelmäßige und planmäßige Pflege und Förderung aller Leibesübungen und die musikalische Betätigung im Spielmannszugwesens. Der Verein versucht den Gefahren der Bewegungsarmut mit seinem sportlichen Angebot für lebenslange Betätigung entgegenzuwirken.
  • Die Verwirklichung dieser Zwecke erfolgt unter anderem durch Übungsstunden in den einzelnen Abteilungen und Gruppen des Turnvereins, der Teilnahme an Spielrunden, Meisterschaftsspielen, sowie an Sport- und Turnfesten, musikalischer Auftritte, Konzerte,  Ausbildung von Musikern(innen). Weiterhin stellt der Verein alle vereinseigenen Sportgeräte und Räumlichkeiten seinen Mitgliedern zur Verfügung.
  • Der Verein strebt die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verstehen mit Elternhaus, Schule, Kirche, Behörden und anderen Vereinen und Verbänden an. Parteipolitische, religiöse und ethnische Ziele und Bestrebungen sind in den Reihen des Vereins ausgeschlossen. 
  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
  • Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Der Verein kann, im Rahmen dieser Zielsetzung auch offene Kurse und Betreuungsmaßnahmen anbieten. 
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